* Verfolgt mit Sorge die Entwicklungen in der sogenannten „Chamberleaks“-Affäre.
* Stellt fest, dass es sich um einen klassischen Fall eines Whistleblowers handelt, der mit einer öffentlich-rechtlichen Medienorganisation Kontakt aufgenommen hat.
* Auf Grundlage dieser speziellen Ausgangssituation, der prinzipiell mit großer Sorgfalt zu begegnen ist, stellen wir fest, dass es hier offensichtliche Einschüchterungsversuche gegeben hat. Die ALJP steht als Berufsorganisation für die Pressefreiheit ein und toleriert keine Einschüchterungsversuche gegenüber professionelle Journalisten.
* Die ALJP weist in diesem Kontext darauf hin, dass es in Luxemburg noch keinen allumfassenden Schutz für Whistleblower gibt, die im öffentlichen Interesse Missstände aufdecken.
* Die ALJP wird auch weiterhin die Entwicklungen in dieser Affäre genauestens verfolgen.