breadcrumb

Mitteilung der ALJP zur Hausdurchsuchung bei Radio 100,7

Die ALJP:

 

  • Verurteilt mit Nachdruck die Hausdurchsuchung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk 100komma7 im Rahmen der sogenannten „Chamberleak-Affäre“. Auch wenn die Maßnahme, die gewollt oder ungewollt eine Einschüchterung von JournalistInnen, die nur ihrer Arbeit nachgehen oder von potenziellen Whistleblowern bewirkt, ergebnislos verlaufen ist, kann die Journalistenvertretung eine solche Vorgehensweise nicht unwidersprochen hinnehmen.
  • Erinnert daran, dass im Falle von heiklen Hausdurchsuchungen in Redaktionen klare Prozeduren zum Schutz der Pressefreiheit und des Quellenschutzes abgemacht wurden, die unter anderem den Presserat als Kontrollinstanz einbeziehen.
  • Bedauert weiterhin, dass der effektive Schutz von Whistleblowern von der Regierung auf die lange Bank geschoben wurde.
  • Findet es bemerkenswert, dass zwar gegen die aufdeckenden Journalisten ermittelt wird, laut Radio 100,7nicht aber gegen die Chamber, deren Fahrlässigkeit in punkto Datenschutz womöglich den Ursprung des Leaks personenbezogener und geheimer Daten darstellt.