Mit der neuen Circulaire Bettel wird der Umgang mit dem Informationsfluss zwischen Regierung, Verwaltungen und Medien nun ein bisschen weniger willkürlich. Die neuen Regeln, insbesondere das 24 Stunden Ultimatum und die Pflicht der Pressesprecher Gründe zu nennen, falls eine Information nicht rausgegeben werden kann – werden, hoffentlich, den Berufsalltag von Journalist*innen etwas einfacher gestalten.
Die ALJP verweist darauf, dass wenn sich Verwaltungen nicht an die neuen Regeln halten – auch vor dem Ablauf der einmonatigen Toleranzperiode – Medienschaffende das Online-Formular des „Service Média et Communications“ ausfüllen sollen.
Hier geht es zum Formular: https://etat.emfro.lu/s3/cb. Wir bitten auch darum in der Kategorie „Autre remarque/commentaire“ das jeweilige Ministerium anzugeben – diese Informationen sind wichtig für die Auswertung, die in sechs Monaten stattfinden soll.
Trotz dieses kleinen Fortschritts bleibt die ALJP bei ihrer Forderung, dass der Zugang zu Information für Medien über eine Reform des Gesetzes „sur la liberté d’expression dans les médias“ festgeschrieben werden soll. Eine Circulaire ist für die ALJP keine ausreichend gesicherte Grundlage, wenn es um ein so hohes Gut wie die Pressefreiheit geht. Nur wenn der Zugang zu Informationen gesetzlich geregelt und einklagbar wird, kann Luxemburg zu seinen europäischen Partnerländern und anderen Demokratien in Sachen Pressefreiheit wieder aufschließen.
Die ALJP wird jedenfalls nicht ruhen, bis ein entsprechendes Gesetz im Parlament gestimmt wurde!
PDF-Download: “Circulaire Bettel 2.0” – Lettre circulaire aux départements ministériels
Am Donnerstag, dem 9. September, traf sich eine Delegation der Vereinigung der Luxemburger Berufsjournalist(inn)en (ALJP), bestehend aus Roger Infalt (Präsident), Luc Caregari (Generalsekretär), Ingo Zwank und Misch Pautsch (Vorstandsmitglieder) mit Staats- und Medienminister Xavier Bettel. Mit am Tisch saßen zudem Céline Flammang und Thierry Zeien des staatlichen „Service des Médias et des Communications“ sowie Paul Konsbrück (Noch-Kabinettschef im Staats- und Medienministerium) und dessen Nachfolger Jeff Feller.
Grund dieses Treffens war das von der Journalistenvereinigung seit vielen Jahren geforderte Informationszugangsrecht bzw. Auskunftsrecht für Berufsjournalist(inn)en. Ein solches Recht auf freien Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen ist in den meisten westlichen Staaten seit Jahren garantiert, in Luxemburg tut sich die Politik aber leider noch immer sehr schwer damit.
Während des einstündigen Meinungsaustausches wurden von Seiten der ALJP zahlreiche Beispiele aufgeführt, die deutlich machten, wie schwer es Journalist(inn)en in Luxemburg haben, um bei öffentlichen Stellen an Informationen zu gelangen. Daher dränge es sich auf, dass das Informationszugangsrecht endlich im Pressegesetz („Loi sur la liberté d’expression dans les médias“) verankert werde.
Medienminister Xavier Bettel ließ durchblicken, dass er sich des Problems durchaus bewusst sei und dass das Rundschreiben aus dem Jahr 2016 mit der Bezeichnung „Circulaire Bettel“, das die Beamt(inn)en und Mitarbeiter(innen) der Behörden verpflichtet, den jeweiligen Pressesprecher(inne)n sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, von manchen Beamt(inn)en falsch
interpretiert werde. Er sei gewillt, in naher Zukunft Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, dies, nachdem er dazu auch die Meinung des Presserates eingeholt habe.
Der Minister fügte abschließend noch hinzu, dass das 2018 in Kraft getretene Transparenzgesetz (das den Zugang aller Bürger(innen) zu öffentlichen Dokumenten regeln soll) demnächst überarbeitet werde, nachdem diesbezüglich alle Gutachten eingegangen seien.