Pressestellen müssen innerhalb von 24 Stunden auf Presseanfragen antworten. In ihrer Antwort müssen sie entweder auf die Fragen eingehen, ein Antwort-Zeitfenster angeben, dies unter Angabe des Verzögerungsgrundes, oder die legalen Gründe, wieso die Information nicht herausgegeben werden darf. Hier kannst du Beschwerde einreichen, falls diese Regelungen nicht eingehalten werden. Das betroffene Pressebüro muss unter “Autre remarque/commentaire” angegeben werden.